Unkompetente Menschen Zulassung

  • Hey leute, folgendes Problem:

    Mr2 turbo RHD > habe keine lwr verbaut.

    Ich wohne in Homburg Saar. Wir haben unsere import Fahrzeuge immer in Kaiserslautern tùven lassen ( Rheinland Pfalz). Jetzt sagt uns der chef von der Zulassung Homburg das er uns kein Fahrzeug zulässt das in Kaiserslautern getüvt wurde, da wir ja im Saarland wohnen und hat uns die Nummer von Sulzbach Saar gegeben. Die in Sulzbach stellen quer und tüven die Autos erst wenn eine lwr verbaut ist.

    Jetzt sagt der chef von der Zulassung Homburg: lwr braucht man erst ab bj 99.
    Der vom TÜV Sulzbach sagt: lwr ab bj 90.

    Das kuriose ist das Sulzbach un Kaiserslautern TÜV Süd sind. Also beides das selbe unternehmen.
    Ich könnte kotzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dostertpower (24. Januar 2013 um 15:38)

  • Bitte auf den Wortlaut achten! Soetwas kann sehr schnell zu Problemen für Dich und für uns führen!
    Da Du hier neu bist, bleibt es erst einmal bei dieser kleinen Verwarnung!
    Auch wenn Du sauer bist....bleibe bitte sachlich! :thumb2:

    Deine "Privatsphäre im Internet" endet an Deiner Steckdose. (2013 Daniel Mönig)
    DENKEN ist wie GOOGLEN, nur krasser. (gelesen auf FB)

  • Eine Leuchtweitenregulierung ist nicht mehr vorgeschrieben. Ist eine verbaut, muss sie natürlich funktionieren. Wenn keine da ist, muss auch keine sein.
    Stellt sich der Heini quer, lass Dir im AKTUELLEN Gesetzestext zeigen, wo eine LWR vorgeschrieben ist. Da wird er sich dumm und dusselig suchen... :D

    :thumbup: Fährste quer siehste mehr! :thumbup:

  • im ausweis von meinem (rhd turbo) steht fahrzeug ohne lwr ausnahme genehmigung V.D.§50
    so wie ich das verstehe haben die gesagt, dass man ja gar nicht viel laden kann (platz und nutzlast) und somit eine lwr nicht notwendig ist. da dies allerdings der ausweis des vorbesitzers ist und ich in der schweiz wohne kann ich dir leider nicht mehr dazu sagen.

    ach ja kfz zulassungsbehörde 08215 Karlsruhe

  • Kopfschüttel, ich verstehe das als nicht, genau das gleiche mit den Blinkern (hatte das problem mit meinem Corrado) da schreibt der TÜV vor das der Blinker orange blinken muß und nicht rot.

    Ich habe bissher noch nie gehört das es einen auffahrunfall gegeben hat weil der Vorgänger rot geblinkt hat.

  • Im Notfall muss ich halt eine nachrüsten. Ist nun mal ärgerlich. Vielleicht schlachtet ja jemand einen sw20.
    Oder ich zieh in die Pfalz.

    Zieh das Auto in KL übern TÜV, laß ihn auf einen Pfälzer zu und meld den Mister dann anschließend nur auf dich und deinen Wohnort um.

  • Ich habe bissher noch nie gehört das es einen auffahrunfall gegeben hat weil der Vorgänger rot geblinkt hat.

    Darum geht's auch nicht. Es geht darum, dass er orange sein muss, weils so im Gesetz steht. Das Gesetz wurde geschaffen, damit auch VoIIpfosten und Honks am Straßenverkehr teilnehmen können, die sich schwer tun ein blinkendes Licht einzukategorisieren.

    Ne, ernsthaft. Während man beim Blinker zumindest gleichbleibende Lichtsignalaerkennung als Hintergrund hat, stützt man sich beim obigen Fall mit der LWR auf Gesetze, die offensichtlich keiner wirklich kennt obwohl sie sie kennen müssten. Tüv Prüfer bspw. Der sollte sofort wegen Unfähigkeit entlassen werden WENN sich herausstellt, das er falsch liegt.

    Ich kenne sonst eure Regelungen in DE nicht, ich meine aber in AT ist es tatsächlich schon seit einigen Jahren so, dass man in dem Bundesland zum Tüv muss in dem das Fzg angemeldet ist. Ob das aktuell wen juckt weiß ich aber auch nicht :)

    Bleibt Dir eigentlich nur entweder Gesetzestexte schmökern und dem Prüfer über die Birne knallen oder dem Prüfer mitteilen, dass am MR2 bauartbedingt eine LWR gar keinen Sinn hätte (wie weiter oben schon angemerkt) .. ich wäre für ersteres, da kann nix schief gehn.

    PS: Seit wann ist VoIIpfosten ein zensiertes Wort .. ?

  • ich meine das mit der LWR war mal Gesetz, weil ich mal in einem 91 Mazda nach einem Unfall die Scheinwerfer von einem 90er ohner LWR verbaut hatte, wollte der TÜV sich auch querstellen. Ich hatte damals auch recherchiert und hatte so eine Passage gefunden das es ab 01/91 Pflicht ist. Ob das jartzt genauso noch gilt weiss ich nicht. Aber das man TÜV nur dort machen darf wo man den anmeldet, gehts noch?

    grüsse


    was ist das hier :


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