[Tutorial] Geblitzt geworden - was ist nun zu tun !!

  • Nach ner Landstraße kommt niemals direkt ein Ortsschild... die Geschwindigkeit wird vorher schon auf 70 km/h reduziert und dann kommt das Ortsschild... *klugscheiss

  • So hab gedacht ich probier das Tutorial auch mal aus :P
    allerdings bekomme ich nichts dergleichen zugeschickt :ponder:

    stattdessen kommt sowas

    Sehr geehrter ...,

    bezüglich Ihres Schreibens müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es uns nicht möglich ist einer PRIVATEN Person die Unterlagen der Messung, oder auch der Eichung zukommen zu lassen gem §60 Randnummer 48 OWIG.
    Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Messprotokoll und Eichunterlagen sind Beweisstücke.

    Jetzt hab ich die Möglichkeit zu deren genannten Öffnungszeiten mir diese Dinger anzuschauen.
    Interessant ist allerdings das ich darauf keine Antwortfrist bekommen habe :ponder:

    Was würdet Ihr mir da empfehlen?

    garnichts machen - schreiben das ich zu den genannten Zeiten keine Möglichkeit besitze vorbeizuschauen (8-12 14-16 80km von mir weg :macke: ) und Termin erfragen - irgentwas anderes

    konstrutkive Antworten werd ich wahrscheinlich nicht bekommen - aber ich versuchs trotzdem mal :P

    (\__/)
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  • Hallo, ich brauche eure Meinungen

    ich werde mich kurz fassen. Ich bin geblitzt worden, es sind zwar nur 15EUR (6 km/h zu schnell) die ich zahlen muss, aber es geht mir um's Prinzip.

    ich habe den Brief bekommen, und auch geantwortet, dass ich die Tat nicht zugebe.(auf welchen gründen auch immer) Ich habe beantragt vollgende Unterlagen...

    1.Anforderung von Eichprotokollen
    2.Anforderung einer Eidesstaatlichen Versicherung des Beamten der die Anlage aufgestellt hat.
    3.Frage nach Zeugen des Beamten

    Jetzt kommt der Hammer, weil ich ein WE - Pendler bin haben meine Eltern den schönen Brief in Empfang genommen. Wo die Polizei selbst vor der Tür mit dem Fahrerbild stand. Ich war natürlich auf der Arbeit. Wir wohnen in einem kleinen Dorf, ihr könnt euch vorstellen, was die Nachbarn jetzt wohl denken.

    Ist das überhaupt erlaubt, was die Polizei gemacht hat? Das ist ja fast das Schmerzensgeld wert. Unglaublich was die P. abzieht!!! Eine Einladung hätte doch vollkommen gereicht...

    Habe ich den gar keine Rechte??

  • Na Arthur wenn du mich fragst kann man sowas mal ausprobieren wenns um mehr kohlee geht aber in dem Fall jetz wäre der Aufwand doch zu gross fuer die 15 euro... Was soll ich denn sagen ich sitze hier im Kino und muss mir mit meiner Freundin Twilight ankucken... Ein hoch auf mein Smartphone :D

  • Zum Thema " Dürfen die das":

    § 53 Abs. 1 OWiG: "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen* zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.


    ANSONSTEN:

    Bei Fahrerermittlung nach Blitzerfoto hilft Kenntnis der Spielregeln

    Die meisten Fahrer wissen , was als nächstes passiert: Die Bußgeldbehörde wird den Halter ermitteln und ihm einen Anhörungsbogen übersenden.
    Allgemein gilt der Grundsatz, dass die Behörde nicht allein von der Haltereigenschaft auf die Fahrereigenschaft schließen darf.
    Man wird sich nach einer Kennzeichenanzeige auf Befragungen durch die Veraltungsbehörden oder die Polizei im eigenen Umfeld einstellen müssen. Nicht selten wird versucht auf diese Weise den Fahrer des Pkw durch die Befragung von Familienangehörigen, Nachbarn oder Arbeitskollegen zu ermitteln. Diesem Personenkreis wird dann das Blitzerfoto vorgelegt. Hier ist es sehr wichtig zu wissen: Familienangehörige haben ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Darauf sollten sie sich auf jeden Fall berufen. Familienangehörigen sollte dabei bewusst sein, dass dies nur eines bedeutet: konsequentes Schweigen.
    Aber auch Nachbarn und Arbeitskollegen sind nicht verpflichtet gegenüber der Polizei Angaben zu machen, so lange diese nicht selbst als Bußgeldbehörde tätig wird, was meistens auch nicht der Fall ist.

    Häufig machen sich die Bußgeldstellen aber gar nicht erst die Mühe im Umfeld des Betroffenen zu forschen und lassen sich gleich ein Lichtbild von der Pass- oder Personalausweisbehörde übermitteln, um durch einen Abgleich die Fahrereigenschaft des Halters zu ermitteln.


    Noch Fragen???