Zur Vorgeschichte...
Ich habe mir damals eine W2-Bastelbude gekauft
(da ich mein Dauerprojekt auch in absehbarer Zeit nicht so fertig bekomme, wie ich es gerne hätte), die bei uns mit einem Bodykit+ diversen anderen Umbauten in Österreich Einzelgenehmigt wurde...
Beim Kauf/ Übergabe, als ich den Typenschein zum ersten mal sah....
War dann plötzlich Stempel "vor Wiederanmeldung Überprüfung gem. §56 KFG erforderlich"....
(so Stempel bekommt mann bei uns im Ösiland, bei Kennzeichenabnahme , wenn zB. bei Kontrolle was nicht eingetragen ist)
Da ich ja sowieso das ganze verbaute Geraffel auf Originalzustand rückbauen wollte, dachte ich mir nichts schlimmes dabei...
Ich also das Ding völlig originalisiert/ lackiert/alle Verschleissteile erneuert, jedoch mit grosser Bremse + eben auch original 15er Alus dort zur Prüfung vorgefahren...
(Lockdownzeit... 9Wochen auf Termin warten müssen, 14 Zoll Gummis nicht erhältlich gewesen damals...)
Als ich die Prüfung hatte, habe ich einen (bei uns Ösis schimpft sich das Typenschein) mitgehabt von einem 93+...
Eben damit der Prüferer kontrollieren kann, dass das wirklich W2 Originalfelgen sind... (sozusagen als Vergleichsgutachten dachte ich)
Als die Prüfung war (man ist nicht dabei, man muss wegen Corona draussen warten), bekam ich danach nur Prüfbefund "durchgefallen wegen nicht eingetragenen Fahrwerk/ Radreifenkombination"...
Ich also dort wieder zur Anmeldung und gebeten mit Prüfer sprechen zu können.
Damit ich Ihn fragen kann wie denn die richtige Vorgehensweise wäre, damit ich Auto wieder anmelden kann ... (bin ja kein Kfzler)
Er sagte mir das so:
Da mein Typenschein ja ganz anders aussieht, wie ein originaler, da ja so viel Klimbim einzelgenehmigt wurde damals... (die Teile habe ich garnicht alle, die da eingetragen sind)
Gäbe es von Ihm so kein durchkommen....
Er prüfe nur Fahrzeugstatus genau wie im Einzelgenehmigunstypenschein angegeben ist,
auch wenn alles original Mr2 ist.... (er wisse ja garnicht wie original Mr2 auszusehen hat, da mein Typenschein nur Foto enthalten hat mit Bodykit und er den zB. Origialspoiler garnicht zuordnen könne...
Ich müsse Unbedenklichkeitsbescheinigung für Felgen/ Reifendimension (explizit mit meiner Fahrgestellnummer) von Toyota besorgen... (da es ja bei meinem Bj. noch keine 15er original gab)..
Damit dann bei einer anderen Prüfstelle vorher die Originalität/ Rückrüstung des Fahrzeugs bestätigen/ eintragen lassen....
Schimpft sich bei uns" $33 KFG 1967"
Da ja das ganze Spoilergeraffel auch nicht verbaut ist)
+ Eintragung der Radreifenkombi...
"Wenn ich das geschafft habe, würde er anhand dieser Fahrzeugunterlagen nochmal prüfen...
Für mich war dann erstmal Luft draussen Lockdown und 9 Wochen auf diesen Prüftermin gewartet, der Sommer war sowieso vorbei...
Hab mal Nase voll gehabt von Mr2...
Keine Ahnung, was da noch kommt, wies da jetzt weitergehen soll...
Wahrscheinlich brauch ich sowas wie Blankotypenschein vorher von Toyota
Sonst sehe ich schon kommen bei " §33 KFG 1967 " den Prüfer sagen ....
Ich weiss ja garnicht, wie original Mr2 mit dieser Fahrgestellnummer auszusehen hat...
Und da ich nicht machen will, hab ich Mr2 und weiteren Werdegang verdrängt ehrlich gesagt...
Also wenn jemand Tips für mich hat, wie ich meinen Mister wieder auf Strasse bekomme ,nur her damit...