§21 u. Zulassung

  • § 21 Abnahme beim TÜV

    Ich schildere hier nur kurz die Erfahrungen, die ich machen durfte, vielleicht ist es für andere hilfreich:

    Kauf des Fahrzeuges im Januar 2007, es handelte sich um einen rechtsgelenkten SW 20 m. Automatikgetriebe, nach Händlerangaben Bj. 1999.
    Die einzigen vorhandenen Unterlagen waren die englische Registration; ausweislich dieser war in 1999 das Datum der 1.registration in GB, Bj. war 1991.

    So weit, so gut, der Wagen stand erstmal, da ich bei Toyota Deutschland ein Datenblatt angefordert hatte (......bis heute habe ich nichts erhalten). Meine Kollegen nahmen sich des MR2 an und erneuerten, bzw. wechselten den Kat, die hinteren Stabilisatoren, die Bremsscheiben nebst Belägen. Zusätzlich wurden noch Scheinwerfer gekauft u. eingestellt.

    Nach Rücksprache mit dem TÜV im August 2007 habe ich mir vorliegende Registration gefaxt und einen Termin zur § 21 Untersuchung ausgemacht.

    Das KFZ wurde einer Begutachtung unterzogen, bei dieser hatte man Probleme mit der AU (Lambdasonde war nicht fest, man konnte diese auch nicht festziehen, da der Auspuff zu heiß war). Nachdem man es 3 mal versucht hatte, wurde die AU abgebrochen. Die AU wurde eine Woche später in einer Werkstatt gemacht und bestanden. Diese dann wieder gefaxt und gut 1,5 Wochen später hatte ich das Gutachten und die Rechnung erhalten.

    Alles in allem kann ich nur positives berichten, ich hatte es mir bei weitem nicht so einfach vorgestellt (.........und alles ohne Datenblatt).

    Die Zulassung wurde durch die vorhandene Registration zu keinem Problem, nach insgesamt einer Stunde (m. Wartezeit) hatte ich die gestempelten KFZ-Nummernschilder.


    evel1961

  • Glückwunsch!

    Ich hab mir auch schon überlegt, nen rechtsgelenkten AW11 zu im portieren.
    Was hat dich der ganze Spaß gekostet, bis du den fertigen deutschen Brief und Kennzeichen hattest?

    Gruß
    Jürgen

  • hi Jürgen,

    nachfolgend aufgestellt die Kosten:

    Kurzzeitkennzeichen (5 Tage): Versicherung 30,00 EURO, Straßenverkehrsbehörde 10,50 EURO, Kurzzeitkennzeichen 23,00 EURO

    TÜV Gebühren incl. MwSt.: 167,67 EURO

    Straßenverkehrsbehörde Zulassung: 77,10 EURO

    Kennzeichen: 33,00 EURO

    insgesamt: 341,27 EURO

    Gruß

    evel1961

  • die komplette Zulassung nur 167 EURO? Muss da nix typisiert werden? Abgasgutachten usw? Hab da mal was gehört von über 1000 EURONEN

    Danke
    Jürgen

  • hi Jürgen,

    ich habe die Kosten aufgelistet, die mir entstanden sind. Hatte mich vorher erkundigt und je nach Aufwand hätten es bis max. 500,00 EURO werden können. Da der Typ klar war.......... W2, wurde anhand der FgstNr. u.des Bj. die Schlüsselnummer ermittelt. In diesen rd. 167,00 EURO sind noch Eintragungen für Felgen u. Reifengröße enthalten.

    1000,00 EURO würde ich nicht unbedingt glauben,wer weiß, was sich dahinter verbirgt.

    Gruß

    evel1961

  • hm, klingt echt gut. Würde unbedingt gerne noch zweiten W1 als RHD haben. Wie ich schon hier im Forum gesehen hab, sind die in UK recht günstig zu haben...
    ...bleibt mir nur noch das Warten aufs Weihnachtsgeld :D