Hallo zusammen,
hat zufälliger weise schon jemand eine Begutachtung nach §5 FZV gehabt?
Sind diese Kosten gerechtfertigt???
Grüße
Hallo zusammen,
hat zufälliger weise schon jemand eine Begutachtung nach §5 FZV gehabt?
Sind diese Kosten gerechtfertigt???
Grüße
was haste denn verbrochen ?
hab da mal vor einiger zeit was hier gefunden:
da betragen die Gutachterkosten 1053,02 EURO
Ich hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle mein Fahrwerk, die Rad/Reifen und den Auspuff noch nicht eingetragen...
Danke für den Link.
Da ich direkt an Ort und Stelle darauf hingewiesen habe das Fahrwerk mit Rad/Reifen noch nicht eingetragen sind, und der Herr Polizist dies auch festgestellt hat, werd ich genauso wie im Link argumentieren. Die Begutachtung war ja somit überflüssig um fest zu stellen das, dass Fahrzeug ohne Betriebserlaubniss bewegt wurde.
haben die durch den Gutachter noch mehr mängel gefunden ?
wenn nicht,dann könntest du gute chancen haben,
aber ich würde das mit nem Anwalt durchziehen,bevor es in die Hose geht
Ne Mängelkarte hätte da vollkommen ausgerreicht,
zumal du es ja gleich gesagt hattest das diese sachen noch nicht eingetragen sind....
hatten auch noch andere Sachen gefunden wie z.B. LED Kennzeichenbeleuchtung... "offensichtlicher Kleinkram"
Ich werde mal sehen wegen Anwalt...