Vom Händler über den Tisch gezogen?

  • Hallo!

    Ich war heute bei meinem Toyota Händler, da wo ich auch meinen MR2 gebraucht gekauft habe. Ich habe beim Kauf (Dezember 2004) 2 Jahre Gebrauchtwagen-Garantie erhalten.

    Heute war ich wegen dem komischen Geräusch vom Auspuff und wegen dem Problem, dass ich ständig Wasser im Gepäckfach hinter dem Beifahrersitz stehen habe, wenns geregnet hat, bei meinem Händler.
    Mein Händler hat ein Teil der Auspuffanlage (das "Hosenrohr"!?) wieder dran geschweißt und die Wasser-Abflüsse gereinigt.

    Ich musste für beide Arbeiten knapp 31 € bezahlen, trotz Gebrauchtwagen-Garantie.

    Mein Händler meinte, dass das mit dem Auspuff ein Verschleißteil ist und daher die Gebrauchtwagen-Garantie nicht eingreift. Ist das so richtig oder wurde ich von meinem Händler über den Tisch gezogen? ?(
    Weiß nämlich nicht, was genau alles zu der Gebrauchtwagen-Garantie zählt.

    Danke schon mal im Voraus.

  • Schau einfach mal in deiner Police nach da steht drin was alles unter die Garantie fällt.

  • Auspuff zählt bei den allermeisten Policen zu Verschleissteilen.Also hat er dich,was den Auspuff bertifft,nicht über den Tisch gezogen.

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  • Zitat

    Original von 84sebastian
    Auspuff zählt bei den allermeisten Policen zu Verschleissteilen.Also hat er dich,was den Auspuff bertifft,nicht über den Tisch gezogen.

    Danke dir, das wollt ich auch nur wissen. :)

  • Auspuff gehört dazu,les mal genau die Garantie durch ;)
    und geh hin und mach rabatz,ansonsten drohst du ihn das er das Auto zurück nehmen soll,was meinsten was ich mit dem beknackten Yaris schon durchgemacht hatte ?
    hatte extra die Gebraucht Wagen Garantie wo 1 Jahr gegangen ist nochmal um 1 Jahr verlängert,kostete noch keine 100 Euro,aber die waren sehr gut angelegt :D :D :D

    wenn die mich sehen wenn ich auf den Hof gefahren kommen verziehen die schon ihr Gesicht,weil se wissen das se wieder eine auf den Deckel bekommen :]

  • Bei der Garantie kommt es auch auf das alter des Wagens an,um so älter der Wagen ist um so mehr muss mann Prozentuell anteilig bezahlen.Das Problem hatte ich auch schon.Aber es gibt da verschiedene Versicherungen.

  • ...außerdem stehen Dir noch die Rechts aus der gesetzlichen Gewährleistung zu. Die "Garantie" ist nur eine zusätzliche, freiwillige Leistung des VK.

    Im Rahmen der Gewährleistung muss der VK die Reparatur kostenlos durchführen, soweit ein Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit auftritt.

    Die Autoverkäufer versuchen aber häufig Ihre Kunden mit dem Begriff "Garantie" zu locken, da man sie so an den Kosten gem. den Garantiebedingungen beteiligen kann.

    Gruß

  • Hallo!

    Ich war heute vor einer Woche bei meinem Händler und habe mir u. a. die Abflüsse, für das Wasser was zwischen Verdeck und Karosserie läuft, reinigen lassen. Nachdem es nun gestern geregnet hatte und mein MR2 W3 draußen im Freien stand, war es natürlich auch ne gute Gelegenheit, zu gucken, ob das Wasser nun abläuft.

    Wie ich dann heute Morgen nach der Fahrt zur Arbeit festgestellt habe, lief das Wasser wieder nicht ab. X(
    Ich hatte also wieder das Wasser im Gepäckfach hinter dem Beifahrersitz stehen. X(

    Und ich hatte meinem Händler letzte Woche noch gesagt, die sollen mal nach dem Abfluss hinter dem seitlichen Lufteinlass schauen. Aber nein, das haben sie ja nicht gemacht. Sondern nur en paar Schläuche im Inneren meines MR2's mit ner Luftpistole durchgepustet.

    Ich werde heute nochmal zu meinem Händler fahren. Mir reicht es langsam... X(

  • Ich war gestern nun nochmal bei meinem TD. Die Abflüsse wurden nochmal gereinigt. Ich hatte dem Mechaniker letzte Woche schon gesagt, er soll den Abfluss hinter dem seitlichen Lufteinlass mal reinigen, aber nein, das hat er ja nicht gemacht, sondern nur von innen die Abflussrohre durchgepustet. Damit hats sich dann, dachte er wohl.

    Ich bezweifle, dass mein TD überhaupt wusste, dass da hinter den seitlichen Lufteinlässen auch noch Abflüsse sind.

    Nachdem er dann mit nem Schraubenzieher in dem Abflussrohr etwas rumgestochert hat, kam das ganze Wasser raus gelaufen.

    Werde wahrscheinlich heute, die Lufteinlässe nochmal abmontieren und die Abflüsse etwas modifizieren, wie mir ein anderer W3-Fahrer empfohlen hat. Dann werd ich nochmal ordentlich Wasser oben rein kippen, damit die Rohre auch ganz frei werden.

    Manchmal hat der Kunde mehr Ahnung von dem Auto als der Händler selbst... wirklich traurig. :(

    Einmal editiert, zuletzt von Xtreme (27. Juli 2005 um 08:03)

  • Grundsätzlich muß man unterscheiden zwischen der gesetzlich geregelten Gewährleistung (neues Schuldrecht ab 1.1.2002) und Garantie.
    Eine Gebrauchtwagen - GARANTIE wird in der Regel über eine Garantieversicherung (CAR-Garantie, GGG usw...) vom Händler abgeschlossen. Je nach Gesellschaft werden verschiedene Pakete angeboten, der Umfang in dem Garantieheft genau beschrieben.
    Ich kenne keine Gebrauchtwagen-Garantie, bei der der Auspuff (Ausnahme: Katalysator und Lambdasonde) mit abgesichert ist.

    Rabatz machen? Der schlechteste Rat, den man geben kann. Ein alter Grundsatz: "Wie man in den Wald reinschreit, so kommt es raus"! gilt sicher auch bei Dir. Lieber mal freundlich nachfragen und argumentieren.
    Ein guter, kundenorientierter Händler hätte den Schaden sicher kostenlos behoben. Verpflichte war er mit einiger Sicherheit nicht. Und Auto zurückgeben? Mit Verlaub: abslouter Blödsinn! :macke:

  • Yeti8848 schrieb: Im Rahmen der Gewährleistung muss der VK die Reparatur kostenlos durchführen, soweit ein Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit auftritt.

    Ich muß immer wieder feststellen, daß kaum jemand mit dem neuen Schuldrecht umgehen kann bzw. dessen Bedeutung kennt.
    Was sich unsere Berliner (noch-)Herrscher bei der Umsetzung des EG-Rechts da haben einfallen lassen ist so irrsinnig, daß man es mit dem gesunden Menschenverstand wirklich nicht begreifen kann.

    Tatsache ist: Das Fahrzeug, ob neu oder gebraucht, muß BEI DER ÜBERGABE einen Zustand und Eigenschaften aufweisen, die im Kaufvertrag beschrieben sind.
    Wenn der Krümmer BEI DER ÜBERGABE defekt war und der Defekt nicht im Kaufvertrag benannt wurde, muß der Händler ihn reparieren. Geht der Krümmer am nächsten Tag kaputt, muß er gar nichts.
    Vergeßt bitte, was Ihr über "Beweislastumkehr" usw. in den ersten 6 Monaten gehört habt, sind alles nur Halbwahrheiten. Hier muß ganz präzise differenziert werden! Der Bundesgerichtshof hat das ganze vor einem Jahr durch ein Grundsatzurteil längst gekippt, das weiß nur kaum einer.
    Das neue Recht ist so iditotisch, daß selbst hochbezahlte Juristen heute noch nicht wissen, wie es tatsächlich angewendet werden soll.
    Die Gerichte werden seitdem überlastet, tausende Autofirmen wurden dadurch bereits in den Ruin getrieben (und haben Massen an Arbeitslose verursacht) und so wird es auch noch weitergehen. Es sei denn, man bringt das wieder auf eine vernünftigen Stand (was man bei unseren Politikern gleich welcher Farbe wohl kaum erwarten darf ;(

    Kurz: Der Kunde wird verarscht und der Händler darf legal betrogen werden :crazy:

  • "Vergeßt bitte, was Ihr über "Beweislastumkehr" usw. in den ersten 6 Monaten gehört habt, sind alles nur Halbwahrheiten. Hier muß ganz präzise differenziert werden! Der Bundesgerichtshof hat das ganze vor einem Jahr durch ein Grundsatzurteil längst gekippt, das weiß nur kaum einer."

    Der BGH hat in seiner Entscheidung lediglch klargestellt, daß die Beweislastumkehr des § 476 BGB lediglich in zeitlicher HInsicht gilt.

    Ob nun tatsächlich ein Sachmangel vorliegt, muss der Käufer beweisen. (Diesbezüglich greift die Beweislastumkehr nicht !)

    Gerade bei Gebrachtfahrzeugen die von einem gewerblichen Händler verkauft werden, ist natürlich immer fraglich, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder um einen altersbedingten Verschleiss handelt.

    Das müsste in der Tat der Käufer nachweisen. :nixweiss:

    Gruß

  • Zitat BGH: "Macht der Käufer Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr..... Ebenso muß dieser beweisen, daß er den Mangel nicht verursacht hat"

    Obwohl dieses Urteil im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagen-Kauf ergangen ist, gilt es für alle Verbrauchsgüter, ob neu oder gebraucht.

    Kommentar Dr. Reinking : " Die Beweislastumkehr ist passe´" (Dr. Reinking ist der Autor des Buches >Reinking/Eggert: Der Autokauf< ISBN 3-8041-4638-4, kostet ca 120 EUR Dieses Buch ist die Bibel für alle, die mit dem Autogeschäft zu tun haben und wird bei der Urteilsfindung bis zum OLG fast immer herangezogen)

  • Ich bin nun schon seit 7 Jahren Service Berater in einem großen Autohaus,bei diesem schaden handelt es sich warscheinlich um einen Rostschaden am Auspuff und einen Wassereintritt.Ich kenne keine Gebrauchtwagengarantie,die solche schäden bezahlt.Den Preis,den die Toyotawerkstatt dafür verlangt hat finde ich absolut OK(sogar sehr billig).Das der TD die Arbeit beim ersten mal nicht ordentlich ausgeführt hat ist traurig aber die Nachbesserung darf nichts mehr kosten,es sei denn es hat einen anderen Grund warum das Wasser reinkommt.
    Meiner Erfahrung nach ist die Europlus die beste GW Garantie,dagegen sind GGG und Cargarant echt schrott.
    Mr2 Peter
    Rabatz machen bringt gar nix,lieber tu ich einem netten guten Kunden was gutes als einem ewigen stänker.Im gegenteil der nörgler muß dann immer bezahlen.Wie es in den Wald reinschallt so schallts zurück :D

    Also seit immer nett zu euren KD-Meistern,dann wird sich auch besser um die Autos gekümmert,oft hilft auch ein 5€ Schein extra =)

  • maja,nur stänkern tu ich ja auch net,aber ich lasse mir von denen keinen Bären aufbinden 8)

    und wenn beim Yaris die Bremsen morgends die ersten paar hundert metern Quitschen,und ich dann vom Meister gesagt bekomme das ich dann den Radio lauter machen soll das mans net mehr hört .... halloo ...da könnt ihr euch dann meine reaktion von mir vorstellen,vor allem wenn die 2 Jahre gebraucht haben um am Yaris eine defekte dichtung ausfindig zu machen wo das Motoröl raus tropst,vor allem wenn ich denen wie oft gesagt hatte das es die Simmering Dichtung am Motor war unter dem Getrieb,aber es hieß immer :
    nee die schwungscheibe ist trocken,das ist nicht die dichtung,und irgendwann haben es die doch einsehen müssen das ich doch recht hatte,und jetzt isser endlich dicht,und das war nicht das erste mal das ich denen was gesagt hatte und die waren anderer anscicht gewesen,und dann hatte ich doch recht gehabt :D :D :D

    Ich sag euch,der Yaris hatte mir und meiner Freundin schon einige Nerven gekostet ?( ?( ?(