Bin ich wütend auf die Polizei!

  • Das gibt es doch gar nicht, fahre mit meinem Auto von der Disco nach Hause hält mich die Polizei an und nimmt meine Karre 45min auseinander..... als er nichts gefunden hat sagt er zu mir das die A-Säulen Zusatzinstrumente eingetragen sein müssen und Sie es nicht sind, darauf bot er mir an eine Anzeige zu schreiben i.H.v. 70 Euro und 3 Punkten oder 35 Euro in Bar zu bezahlen... Er sagte es müsse auch ne´ ABE zu den Anzeigen geben sonst wären sie nicht Betriebsgenehmigt. Was ist das denn für ein Schwachschstruller solche Instrumente sind in jedem Golf GTI Serie verbaut zumal es sich auch noch um VDO Instrumente handelt... bin jetzt echt sauer...........

  • Der wollte dich linken! Die Polizei darf kein Geld in bar nehmen! Zummindest nicht in Baden W. und die Zusatzinstrumente müssen nicht eingetragen sein!

  • natürlich wollte er das geld bar einstecken in seine eigene tasche.... gibt eben überall schwarze schafe

  • Das sind ja echt seltsame Methoden bei euch in Niedersachsen! :shocking:

    Geh doch mal auf ein Revier, am besten zu einem Beamten, der richtig Ahnung von der Materie hat (am besten einer vom Verkehrsdienst) und frag den doch einmal, ob das so korrekt war, was die Kollegen da gemacht haben, bzw. ob deine VDO Anzeigen eingetragen werden müssen! :D

    Zitat

    Original von Kayson
    Der wollte dich linken! Die Polizei darf kein Geld in bar nehmen! Zummindest nicht in Baden W. und die Zusatzinstrumente müssen nicht eingetragen sein!

    Das sind ja noch komischere Sitten bei euch in BW!
    Hier in Hessen darf man alles bar kassieren, was bis 35 Euro geht!

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodgod (9. Oktober 2005 um 07:29)

  • Hast Du Dir Namen und Dienstnummer geben lassen? Ich würde mich auch erkundigen und dann dem Beamten mal eine "Nachhilfe" geben lassen. Wenn Du bar bezahlst, kannst Du eine Quittung verlangen und im Falle des Irrtums das Geld zurückfordern. Sollte er die Kohle eingesteckt haben (was ich eigentlich nicht glaube, das Risiko dürfte denen zu hoch sein), dann sähe er ganz schön alt aus...

  • zusatzinstrumente brauchst nicht eintragen !!!!
    mein tüvmann lag bald auf de erde !!
    ""da müst man ja auch die ladekontrolle eintragen !" und den kompass""
    ""original ton "" hatte nämlich grade en suzuki in de mangel !
    informieren und eine dienstaufsichtsbeschwerde einleiten !

  • Ist ja wohl echt nicht war, oder ? Hört sich eher nach ner Geschichte für den ersten April an !

    Hast bezahlt ?

    Sptitverbrauch :
    letzte Füllung : 10,1
    minimum : 9,1 :thumb2:
    maximum: 13,8 :wow:
    -------------------------------------------------------------------
    Lebe wohl Ali,
    wir werden immer an dich denken! :bye:

    Gruß
    Nadine und Malte

  • Bin dann direkt zum Revier gefahren habe mir eine Quittung austellen lassen auf den der Polizist Zusatzamaturen A-Säule raufschreiben musste und habe dort die 35€ bezahlt, Montag werde ich zu meinem TÜV fahren und ihn fragen wie das aussieht ob die eingetragen werden müssen. Der Polizist sagte zudem noch das sie ja total im Sichtfeld seien worauf ich meinte, ja sonst sehe ich sie nicht! Ich hoffe ich muss demnächst nich noch meinen Innenspiegel eintragen lassen..... oder den Wackeldackel.....

  • @ Peter, ja die Anwaltskosten müssen indirekt wir wieder übernehmen! Wir sind doch immer der Arsch. Egal ob die Bullen oder wir scheiße bauen.

  • Ich glaube zwar nicht das ich das Geld wiedersehe aber eigendlich müsste mir der Polizist es doch geben, habe es schließlich auch aus eigener Tasche bezahlt....!
    Aprpopo Anzeigengerät, wenn ich die Dinger wirklich eintragen lassen muss, werde ich meine festinstallierte Parkscheibe mit saugnäpfen an der Frontscheibe auch gleich mit eintragen lassen........................... Ich glaub ich muss kotzen!

  • Bezahlt ist bezahlt! Gilt von rechtswegen als Schuldeingeständniss! Aber das war ne fette Nummer... Da brauchte wohl ein Sheriff ein paar Mücken für ***** 8)

    Also, demnächst nix zahle! :D

    PS: eine Strickklorollenabdeckung die fest montiert ist MUSS eingetragen sein! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MarkyMark (10. Oktober 2005 um 08:15)

  • ""Bezahlt ist bezahlt! Gilt von rechtswegen als Schuldeingeständniss"
    wiso hatt mir mein anwalt mal gesagt :
    ich zitiere "" mann kann nur ein schuldeingeständnis abgeben wenn einstrafbesand vorliegt "
    und bei dei dieser sache liegt ja keine straftat vor oder widrigkeit !
    das meiner meinung nach ist das Strauchrittertum aller erste sahne !
    jan wenn du im adac bist ist doch alles klar. aber den scheis würd ich nicht auf mich sitzen lassen !
    wie sagte asterix ? "" die spinnen die römer"".............................................................

  • Klingt auch irgendwie logisch!

    Auf jeden Fall mal dranbleiben! Das die Korinthenkacker von der Schnittlauchfraktion nichts bwichtigeres in unserem Land zu tun hat.... *tststs*!

  • Das ja übel Jan. Vor solchen möchtegern Sheriffs hat hier wohl jeder Angst. Denn wenn man so jemanden hat der was finden WILL, dann findet er auch was. Hört sich blöd an, aber würde sagen das Du noch gut bei weg gekommen bist. Ist ja nicht gerade wenig an Deinem Baby umgebaut. Stell Dir vor der hätte was wovon er meint das Du so nicht weiter fahren dürftest :rolleyes:

    Aber versuch nochmal gegen vorzugehen. Oder belässt es dabei?
    Hast seine Dienstnummer?

  • War beim TÜV, der war sehr erschrocken was die Polizei macht und sagte wenn der Herr Polizist das so haben möchte kann er gerne vorbei kommen mit mir eine TÜV vorstellung mit meinem Auto machen und die Gebühren davon tragen da diese sachen wirklich in keinem Fall eingetragen werden müssen!.... Naja dann war ich auf der Dienststelle der Hauptkommisar hatte einsehen mit mir nur kann er es nicht rückgängig machen und ich soll morgen am Dienstag Abend wieder kommen, da hat der Polizist Dienst und soll es mit Ihm klären.... Mal sehen was passiert

  • Der bekommt von seinem Vorgesetzten eine deftigen Einlauf! :D

    Das ist genauso, wenn man gegen eine Leitplanke fährt und sich selbst anzeigt und trotzdem kassiert die Polizei dann eine Gebühr, weil man gegen die Leitplanke gefahren ist! :shocking:

  • Zitat

    Das ist genauso, wenn man gegen eine Leitplanke fährt und sich selbst anzeigt
    und trotzdem kassiert die Polizei dann eine Gebühr, weil man gegen die Leitplanke gefahren ist!

    das kann man aber nicht wirklich vergleichen, da man da ja die leitplanke auch beschädigt hat,...
    das ist ja dann fahrlässige sachbeschädigung, oder so sagen die dazu,... wenn ihnen sonst nichts einfällt, :D

    aber er hat ja nichts beschädigt