Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit.
Der Vorwurf:
Das zuständige Straßenverkehrsamt wirft mir folgende Ordnungswidrigkeit vor - ich betreibe mein KFZ (den MR) ohne Versicherungsschutz. Ordnungsgeld 50 €, da das "behördliche Einschreiten in meinen Verantwortungsbereich fällt".
Androhung der Zwangsstillegung.
Der Sachverhalt:
Habe beim MR Saisonkennzeichen 04-10 und im November die bestehende Versicherung gekündigt, zum 01.04.08 kommt dann ein neuer Versicherer (ebenfalls im November beantragt). Die Versicherung teilte mir bereits im Februar mit, dass sie der Zulassungsstelle die Doppelkarte bzw. Versicherungsnr bis zum 31.03.08 zukommen lassen.
Meine Auffassung:
1. Ich habe keine Ordnungswidrigkeit begangen, da das KFZ außerhalb des Gültigkeitzeitraumes der Kennzeichen (04-10) nicht betrieben wird.
2. Entzieht es sich meinem Verantwortungseinfluss, wann der Versicherer sich der Zulassungsstelle mitteilt (hauptsache vor der Saison).
Ich habe gerade per Fax (mit Sendebericht) Widerspruch gegen das Ordnungsgeld eingelegt, und angefragt, wie eine Zwangsstillegung bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison sinnvoll sein kann. Weiterhin Terminverlängerung beantragt (präventiv) und meinerseits aufgefordert, mir mitzuteilen, wenn zwischenzeitlich die Versicherungsbestätigung des Versicherers eingeht.
Ich habe nicht vor, das Ordnungsgeld zu bezahlen, wenn doch, dann werde ich beim Landkreis Hameln (Landrat) noch Verwaltungsbeschwerde einlegen.
Was haltet ihr davon???
mfg
Michael