TÜV blockt wegen 17/18 Felgen

  • Hab heute wegen meiner 17/18Felgenkombination beim Tüv angerufen.

    Der meinte, dass man diese Kombination nicht eintragen lassen kann, da
    1. das ABS Schwierigkeiten machen würde und
    2. an den beiden Achsen/Reifen verschiedene Abrollumfänge vorhanden wären. Es dürfte max.2% Abweichung haben.

    Ohne ein Vergleichsgutachten, wo die Kombination schon eingetragen ist, wäre da nichts zu machen.
    Der TÜV-Mann sagte, sie hätten nicht die Möglichkeit so ein Gutachten zu erstellen, warum auch immer ;( .

    Wie habt ihr eure 17/18 Kombination eingetragen bekommen, gibt es hier im Forum ein Vergleichsgutachten wo man runter laden kann?

    Oder soll ich gleich wie ich anfangs wollte, auf 18 Zoll komplett umsteigen?

    Man bekommt nur immer zu hören, geht nicht, aber konstruktive Hilfe bietet der TÜV auch nicht an.

    Gruß Markus

  • Hört sich an als hätte der Prüfer wo du warst keine Ahnung. Den Unterschiedlichen Umfang gleicht man ja bei den 18er Felgen mit nem geringeren Querschnitt als bei den 17ern aus, daher ist der Abrollumfang ja wieder nahezu gleich.
    Bei mir und bei anderen auch haben se ohne was zu beanstanden vorn und hinten 40er Querschnitt mit 17ern Felgen eingetragen, obwohl bei den Originalen 15ern vorn und hinten unterschiedliche Querschnitte eingetragen sind.
    Da ist schon noch Spielraum bei der ganzen Sache;-)

  • Welche Größen sollen es sein?

    Wenn die Chinesen herausfinden, dass pulverisierte Hoden von IS-Kämpfern potenzfördernd wirken, wäre das Problem erledigt.

  • Hier fahren einige mit 17" / 18" kombi rum,
    und ja der Tüv sagt immer geht nicht wegen dem ABS.....

    Aber,was er nicht weiß anscheinend....

    ach,hab mal die Suche etwas benutzt :D

    und folgendes gefunden :thumb2:

    Zitat

    Grundsätzlich sträuben sich viele Prüfer wegen der Unterschiede der Abrollumfänge (ABS würde nicht mehr fehlerfrei funktionieren) das sollte beim Mister mit 4 Sensoren/3-Kreis-ABS aber keine Rolle spielen.


    Threat dazu gibts hier:

    klick mich

    fahr nochmal hin und erkläre es ihm nochmal das der Mr2 ein 3-Kreis ABS hat und das es da keine Probleme geben sollte,
    das wissen die wenigsten Tüv'ler :smooch:

  • Danke schon mal für die Antworten.

    Hab dem Prüfer auch gesagt das der Reifen vorne ja ein 40er Querschnitt hat und der hintere einen 35er.
    Hat gemeint, dass es trotzdem eine Abweichung geben würde.

    Also Größe vorne: 215/40R17 auf 7,5 Zoll Felge
    hinten: 225/35R18 auf 8,0 Zoll Felge, beide ET45

    Hatte die Felgen schon bestellt, und wieder storniert.

  • 195/55/15 1815mm
    225/50/15 1848mm

    215/40/17 1842mm
    225/35/18 1875mm
    Vorne zu hinten abweichung original:1,8%
    Vorne zu hinten abweichung neu:1.7%
    vorn=100%
    Liegt unter 2% abweichung. entweder der TÜVler ist faul oder aber er kann nicht rechnen

    Wenn die Chinesen herausfinden, dass pulverisierte Hoden von IS-Kämpfern potenzfördernd wirken, wäre das Problem erledigt.

  • Hab jetzt nicht nach gerechnet aber es hört sich plausibel an. Der Abrollumfang ergibt sich ja aus Breite und Höhe des Reifens und dem Felgendurchmesser. Rein rechnerisch kannst du an der VA 225/50/15 und an der HA 225/35/18 fahren und die Räder drehen sich immernoch gleich schnell (im Toleranzbereich).
    Der Tüvler will warscheinlich die Verantwortung dafür nicht übernehmen und sagt von vornherein geht nicht. Schließlich steht ja sein Name am Bericht.