HU / AU und Fristen

  • Vorgeschichte:
    Mein MR2 brauchte im März eine neue Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, kurz HU & AU. Da ich im März leider nicht dazu gekommen bin, war ich am 13. April zur Untersuchung. Leider war meine Handbremse im Eimer, eine Krankheit die viele MR2-Fahrer sicher kennen, und so gab es keine Plakette plus Nachprüffrist bis zum 13 Mai.

    Topic:
    Nun der eigentliche Grund, warum ich das hier kurz schreibe. Der 13 Mai war dieses Jahr ein gesetzlicher Feiertag und da die Reparatur am MR2 erst am 12 Mai mittags fertig war (ich hatte direkt noch ein paar andere Sachen machen lassen), konnte ich erst am 14 Mai zu der Nachuntersuchung, ergo eigentlich einen Tag zu spät. Das sagte mir auch der Prüfer und so sollte ich die volle Gebühr für eine volle neue Hauptuntersuchung bezahlen. Zufälligerweise hatte ich noch im Hinterkopf, im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es einen Paragraphen der Fristende auf Sonn- und Feiertage regelt. Der Prüfer meinte nur, das sei in der Frist ja drin und laut der Zentrale hätte ich halt Pech gehabt.
    Ich habe dann also die volle Gebühr, unter dem Vorbehalt da nochmal an die Zentrale zu schreiben, bezahlt. Ein paar Tage später dann eine Email an die Zentrale geschickt, wo ich den Sachverhalt und den entsprechenden Paragraphen (den ich natürlich dann schon nachgeschlagen hatte) angeführt und siehe da, ich lag richtig. So habe ich dann einen normalen Nachprüfbericht erhalten und die volle Gebühr abzüglich der 10 Euro für die reguläre Nachprüfung zurück erhalten.
    Wo lag nun der Fehler? Die Systeme mit denen die Prüfer arbeiten, haben zwar die Sonntage drin, aber eben nicht die gesetzlichen Feiertage und anscheinend bekommen deren IT-Leute das auch nicht geregelt.

    Für alle die also mal ein ähnliches Problem haben mit Fristen bei der HU / AU die auf einen Sonn- oder (gesetzlichen) Feiertag fallen, §193 im BGB regeln das.

    Quelle:
    BGB, Buch 1, Abschnitt 4 : Fristen und Termine
    § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend


    Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    nachzulesen bei: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/


    Viel Spaß mit der Info :D

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