Welches Lenkrad

  • wollte mein Schiffsruder mit Airbag gegen ein kleines ohne austauschen.
    hat wer gute bzw. schlechte Erfahrungen mit nem 28 gemacht oder ist 30 bzw 32 besser ? Weiß jemand wie kompliziert der wechsel ist?

  • Also 28 ist schon arg häßlich, eher 30 oder 32!
    Weiss nicht ob Airbag's noch ausgetragen werden?! Halte es aber auch für Schwachsinn, wenn man schon einen hat! Dann lieber Geld investieren und eins mit Airbag kaufen!

  • Doch doch, es gab auf jeden Fall schonmal solche Kit's, die Airbags deaktivieren und das ganze konnte abgenommen werden! Weiss nur nicht, ob das noch aktuell gilt!

  • Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

    Ausführlicher Text:

    Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

    Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

    1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

    Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

    Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

    Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

    2. Ausbau eines Airbags

    Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

    Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

    Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

    Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

    Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

    Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

    Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

    Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

    Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

    (Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

    "Ist der geil! Junge ich sach Dir, da trittste nur einmal gaaanz vorsichtig aufs Gas, und bäääng haste die Schallmauer gebrochen! Das ist wie mit ner Olle, man kann mal dieses Modell fahren oder mal jenes, maln sportliches oder nen Oldtimer, kannste dir auch mal nen Fahrzeug ausleihen, scheiß egal, oder vielleicht benötigt man ja auch mal einen Kleinbuus, hm für nen Ausflug odern Umzug oder so. Aber Du brauchst ein Fahrzeug, was zu Dir passt, mit Stil, eins mit Charakter - Verstehste? Ein Baby, zum liebhaben. Du musst es pflegen, streicheln, tanken, auch Geld reinstecken, son Baby will unterhalten werden! Aber dafür bleibts vielleicht auch bis zum Ende Deines Lebens bei Dir - Dein Eigentum! Weisste wieviele Fahrzeuge ich in meinem Leben gefahren habe? Die meisten habe ich doch alle zu Schrott gefahren, das war mir doch ganz egal. Aber der hier. In den hie habe ich mich sofort verliebt."

  • les ich auch aus dem oberen Beitrag heraus: "Die Eigenschaften eines Fahrzeuges dürfen nicht verschlechtert werden" ..

    und das tust du im Grunde ja auch beim Ausbau eines Airbags .. zumindest in Bezug auf die Sicherheitsstandards die die BE vorschreibt .. allerdings könntest du Glück haben, wenn der Airbag nicht in der BE aufgeführt ist ;)

    achso .. und was das Lenkrad angeht .. ich hab ein kleineres drin (ich glaub 30) .. mach dich darauf gefasst, daß du Deinen Tacho schlechter siehst, Tankanzeige etc wird vom Lenkrad verdeckt ..

  • Der Vorbesitzer von meinem Mr hatte ein 28-er Lenkrad eingebaut. Den Tacho konnte man nur sehr schlecht ablesen, ich musste das Lenkrad höher einstellen wie normal und dadurch war es nicht bequem beim Fahren. :(
    Hab jetzt das Originale wieder drinn.

  • Der Tacho ist nur leicht verdeckt, man kann es ja auch einen cm höher stellen, dann ist nicht mehr verdeckt. Ist meiner Meinung nach das schönste, wenn auch eines der teuersten!

    Viel Spass beiim suchen der passenden Nabe für das Anti Airbag Lenkrad... Habe meine aus den USA geholt.

    Habe ich hier jedenfalls noch nie gesehen.

  • naja, er hat nach erfahrungen gefragt und ich hab's ihm gesagt .. ich kann im grunde (derzeit) ganz gut damit leben, nicht immer ganz genau zu sehen ob die nadel jetz bei 160 steht oder drüber .. ich seh das eh an der drehzahl ..

    was meinst du denn mit der nabe .. bei denen die keinen airbag hatten oder bei denen die einen haben und der weggelassen wird .. ?

  • Es gibt doch 2 Arten von Airbags beim MR2,
    der mit mechanischer Auslösung (glaub bis BJ1994)
    und der mit elektr. Auslösung.

    Ich hatte nen BJ 1992 mit mechanischer Auslösung... da befindet sich die gesamte Airbag-mechanikl im Lenkrad. Also nach Ausbau des Lenkrades keinerlei Airbag Komponenten mehr im Auto. Habe ich auch ohne Probl. ausgetragen bekommen.

    Ich weiss aber aber von damals, dass es bei denen mit elektr. Auslösung nicht so einfach zu machen ist.

    such such such...
    hier ist der alte Thread dazu:
    klick

    Einmal editiert, zuletzt von t-mr2 (17. September 2007 um 16:59)

  • menno und wo is mein V6 EVO ? mal abgesehen davon. wo kann ich ind Deutschland ein Momo kaufen und dann noch ein V6 und dann noch mit NABE :( und ABE´s