Fehlender Seitenblinker - TüV-Problem?

  • Moin, an meinem MR2 felt auf der Beifahrerseite der Seitenblinker bzw. eigentlich fehlt nur das Loch im Kotflügel zum befestigen, der Blinker ist dahinter mit Kabelbindern festgetuddelt :)
    Kann das beim TüV nen Problem werden?

    Beifahrerseite:
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    Fahrerseite:
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  • Sieht komisch aus, wenn du auf einer Seite nen Blinker hast und auf der anderen nicht.

    Aber allgemein würde ich sagen, dass ein Seitenblinker nicht vorgeschrieben ist wenn ich mir einige Fahrzeuge wie den aktuellen Audi S4 ansehe...

  • War bei meinem MR2 genauso.
    Hatte kein problem beim TÜV - habe aber auch nicht explizit darauf aufmerksam gemacht.
    EDIT:
    nur auf einer Seite? das könnte natürlich schon zu blöden Fragen führen...

  • Seitenblinker werden nur benötigt, wenn der Abstand des Lichtaustrittrandes der vorderen Blinker zu dem der hinteren Blinker einen gewissen wert übersteigt.
    Denke beim MR2 sollte dies nicht der Fall sein. Ich schlag kurz den Abstand in meinem schlauen Buch nach.

    Edit: Abstand nicht mehr als 6m, also brauchts die eigtl nicht.

  • Der Fahrtrichtungsanzeiger dient im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. In der Regel ist dieser als Blinklicht umgesetzt. Er wird umgangssprachlich als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.
    Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben, bei Anhängern nur hinten. Viele moderne mehrspurige Kfz haben jedoch mehr als diese vier Fahrtrichtungsanzeiger, z. B. hochgesetzte Warnblinkleuchten am Heck oder in den Außenspiegeln. Ausnahmen bestehen für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (sowie einachsige Anhänger an Krafträdern) und Krankenfahrstühle. An diesen Fahrzeugen sind die Blinker nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind, müssen sie jedoch den Vorschriften in Deutschland § 54 StVZO entsprechen. Weiterhin gibt es beachtliche EG-Richtlinien beispielsweise über den Anbau der Fahrtrichtungsanzeiger an zweirädrigen Kraftfahrzeugen.[1] Überschreitet die Fahrzeuglänge 4 m und/oder die Fahrzeugbreite 1,6 m, so müssen noch zusätzliche Blinkleuchten an den Außenseiten angebracht sein......

  • könnte es nicht sein das der TÜV beanstandt, das die seitlichen Blinker nicht symetrisch, d.h. an beiden Fahrzeugseiten an der gleichen Stelle sitzen ?


    Andererseits ist vielleicht auch möglich das es an den in der Frontschürze intergrierten Blinkern verschiedene Ausführungen gibt, und eine Ausführung nicht von der Seite sichtbar ist ? :smooch: :)

  • ...da jeder MR2 wohl breiter als 1,6m sein dürfte müssen europäische Fahrzeuge mit diesem Fahrtrichtungsanzeiger an der Seite ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für IMPORTE!!!

    Wenn der HU- Prüfer (egal ob vom TÜV, Dekra oder woher auch immer) dir einen reinwürgen will, kann er es beanstanden.... :macke:
    Da, meines Wissens nach die Importe in den Schlüsselnummern genullt sind, dürfte deiner auch nicht als Import durchgehen.

    Aber meine Meinung: Entscheide dich für eine Variante, entweder beide Seiten ohne oder beide Seiten mit....... So wie es jetzt ist, wird es nur blöde Fragen geben........

  • [1] Überschreitet die Fahrzeuglänge 4 m und/oder die Fahrzeugbreite 1,6 m, so müssen noch zusätzliche Blinkleuchten an den Außenseiten angebracht sein......

    Das ist in der Formulierung aber nicht richtig oder zumindest missverständlich im Zusammenhang.
    Die Regelung lautet, dass bei einem Fahrzeug unter 4m Länge und 1,6m Breite Seitenblinker alleine reichen würden(also keine Front oder Heckblinker). Wenn überschritten, werden Front und Heckblinker benötigt. Jedoch noch keine Seitenblinkerpflicht. Diese beginnt wie oben schon genannt, wenn der Abstand der Lichtaustrittsöffnungen von Front und Heckblinker größer als 6m ist.
    Dies alles am Fall eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges

    Den einen Blinker solltest aber definitiv weg machen, weil einseitiger Blinker ist natürlich nicht vorschriftsgemäß

  • Nein, Front- und Heckblinker sind Pflicht!! Seitenblinker werden zusätzlich erforderlich, wenn das Kfz länger als 4m und/oder breiter als 1,6m ist.

  • Zitat §54 StVZO:

    Zitat

    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    • an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

      paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

    Den gesamten Paragraphen gibt es z.B. hier zu lesen:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

    Der lange Text in deinem ersten Post hast von der Wikipedia-Seite zu Fahrtrichtungsanzeiger kopiert, oder?
    Bei Zitaten von Wikipedia ist zu beachten, dass Wikipedia von normalen Leuten geschrieben wird, die auch mal falsch liegen oder 2 Abstandsangaben verwechseln können.
    Daher ist es zu empfehlen auch die originalen Paragraphen heranzuziehen.

  • und der MR2 ist kürzer als 4m und/oder schmaler als 1,6m?????

    Ich denke, wir sind uns einig, wenn wir sagen, dass der MR2 vorne und hinten Fahrtrichtungsanzeiger haben muss. Zusätzliche an der Seite müssen nicht zwangsweise vorhanden sein. So! Dies ist jetzt meine Auslegung... und nun reisst alle seitlichen Blinkleuchten raus.... sieht eh kacke aus... ;)

    Was brauch denn nun ein 4,35m langer und 1,83m breiter PKW???

  • Hat auch niemand behauptet, dass der MR2 nur Seitenblinker braucht.
    Ganz oben hab ich geschrieben, dass beim MR2 keine Seitenblinker benötigt werden.
    Die Verwirrung ist einzig auf die Verwechslung der Angaben im Wikipedia zurückzuführen.
    Ich hab den Teil des Wikipedia Artikels jetzt mal berichtigt, damit die Verwechslung raus kommt.


    4,35m lang und 1,83 breit braucht Front und Heckblinker. Seiten sind keine Pflicht.

  • Foxy sag bescheid, dann mach ich dir das Loch dicht.
    Ich habe Kotflügel vom Japaner dran und auch keine Seitenblinker :D:thumb2:

    OK darauf komm ich zurück, ich hab ja dann ab April 2 Monate Zeit bis zur HU :thumb2:
    Selbst wenn ich bis dahin keine Zeit dafür haben sollte, dann bau ich den Blinker weg und kleb an beiden Seiten für den TüV erstmal Reflektoren drauf :D