Frage an die Typisierungsprofis - Import/Einbau Motor

  • Hallo Leute,

    Ich hab nun mit dem Motorswap (3VZ-FE) lang genug gewartet und damits mit dem Saisonbeginn nicht eng wird muss ich langsam in die Gänge kommen.

    Eigentlich war auch alles gut geplant, der Motorumbau wird aller Wahrscheinlichkeit nach in England bei Woodsport (leider leider, wäre liebend gern auf chillis Angebot eingegangen, aber fixe Umbaukosten wird es erst nach den ersten, erfolgreich in Deutschland durchgeführten Swaps geben - das ist für mich etwas zu spät, will ja dieses Frühjahr schon wieder fahren) durchgeführt, der Termin mit Ende Februar war schon fixiert.

    Nur bin ich nach dem Gespräch mit dem Vater eines Freundes etwas stutzig geworden. Der meinte nämlich, natürlich gehört der Motor verzollt und ich brauch eine beglaubigte Besitzurkunde, damit ich nachweisen kann, dass der Motor erstens mir gehört und zweitens über legale Wege nach Österreich gekommen ist. Und verzollt wird der Motor nach dem Neupreis (!), nicht nach dem etwaigen, angepassten Gebrauchtwagenpreis.

    Nun die Frage an die Typisierungsprofis hier im Forum, muss ich den Motor wirklich verzollen lassen, damit ich ihn in Österreich (oder Deutschland, ich glaub nicht, dass dort die Sachlage groß anders ist) legal eintragen kann. Oder ist das nur, damit sie an der Grenze nicht zufällig die Motorennummern kontrollieren und man somit auf der sicheren Seite ist. Weil nur dafür...nun...ich würd mal sagen, das Risiko würde ich nämlich eingehen, mit 3SGE nach England, mit 3VZ-FE wieder zurück. Gibt es überhaupt größere Grenzkontrollen zwischen England und Frankreich, also quasi von der Fähre runter? Dachte eigentlich mit Schengen wären auch die gefallen oder gibts grad wegen dem Inselstatus eine gewiße Ausnahme?

    Also bleibt die Frage, ob ich Verzollen muss oder nicht nur fürs Legalisieren hier in Österreich, denn ich glaub nicht, dass die Grenzbeamten wirklich die Motorennummer vergleichen, wo die im Normalfall vor der Fronthaube stehen und bitten, die Motorhaube zu öffnen. Und ob das Verzollen tatsächlich auf dem Neupreis des Motors basiert, da würde doch ein Sümmchen zusammenkommen denk ich.

    Danke für die Antworten, ich wüßte sonst gar nicht an wem ich mich wenden sollte.

  • mal beim zoll anrufen und erkundigen ?
    und denkst du wirklich das du den eingetragen bekommst ? da es ja diese art noch nie in ö gab. da hätt ich meine bedenken, ob dir das jemand absegnet.
    halt dir die daumen dafür !!

  • @ la source, wie geri schon sagt, am besten beim zoll nachfragen... ;)

    bzgl. der typisierung, glaube ich, das dies ziemlich schwer sein wird bei uns... da der motor von einem "ganz" anderem auto ist....

    das A und O ist halt immer die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges, so legt es nun mal der gesetzgeber bei uns aus...

    ich denke aber, dass es dann mit dem normalen motorumbau nicht reichen wird....

    wenn du die karre wirklich typisiert haben willst, wirst du sicher nen sachverständigerbrauchen der da seinen sangtus drauf geben muss...

    und das kann dann halt teuer werden, wenn dann weitere änderungen anfallen....

    frag mal nach bei der zulassungsstelle... die beißen net.... ;)

  • Da England bei der EU ist sollte kein Zoll anfallen. Ich schätze mal mit einem Kaufvertrag oder einer Rechnung über den Motor welcher auf deinen Namen ausgestellt ist sollte das funzen.

    Vielleicht ist es möglich das ganze Auto neu zu genehmigen so als "Eigenbau" quasi. So wie es früher zB bei Anhängern gemacht wurde...

    MfG, Marlboro
    Lieber tätowiert als vom Leben gezeichnet

  • Hum glaubt ihr echt die reine Eintragung wird so ein Problem. In UK fahren doch schon mehr v6 als 3SGE rum und chilli hat schon 5 Fixabnehmer für seinen Kit in Deutschland. Die werden doch auch nicht den Motor einbauen und fertig sondern sich ebenfalls um die Typisierung kümmern, chilli selbst macht doch kein Abgasgutachten um teures Geld nur des Gutachtens wegen. Unterscheidet sich denn die Rechtslage in genannten Ländern von AT?

    Prinzipiell war ich schon der Meinung, dass mit nem gültigen Kaufvertrag, vielleicht sogar ne Bestätigung der Werkstatt, also woodsport, über den sachgerechten Einbau und dem Abgasgutachten was zu machen ist. Offen war die Frage, ob mir der Einbau vielleicht unverhältnismäßig teurer wird, da der Motor auf Basis eines Neuen verzollt werden würde.

    Aber danke, ich werde mich jetzt mal

    a) mit meinem alten TÜV Prüfer in Verbindung setzten, der mir auch den Bodykit eingetragen hat. Freu mich schon auf seine zu Berge stehenden Haare, wenn ich ihm von der Sachlage erzähle, aber vielleicht läßt er ja mit sich reden und mauert nicht nur, mal sehen.

    b) mit der Zollbehörde reden, ob überhaupt und wenn ja mit wieviel Mehrkosten man rechnen könnte.

    Achja, gab es den Camry mit dem 3VZ-FE etwa nicht in Österreich? Nur in Deutschland und UK? Dann würde ich allerdings verstehen, warum die Eintragung etwas interessant werden könnte...das ganze Auto komplett zu Typisieren eines neuen Motors wegen halte ich für recht unrentabel.

  • @ la source, man kann unsere gesetze nicht mit anderen gleichstellen, da jeder staat seine eigen gesetze hat... ;) ich weis unsere gesetze sind in der dieser sparte mehr als überholenswert, aber so ist halt der vater staat.... :(

    hab a bissi nachgeschlagen:

    Einfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat: (bezieht sich aber leider auf ein Kfz)

    http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswe…1698/_start.htm

    aber ruf da mal an:

    http://www.bmf.gv.at/Kontakt/Zollau…4673/_start.htm

    ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen..... ;)

    an all, verwechselt nicht EU mit schengen das sind 2 paar schuhe.... :smooch:

    UK ist nicht bei schengen, sondern nur bei der EU.... :smooch:

    3 Mal editiert, zuletzt von easyrider (26. Januar 2008 um 18:13)

  • vergiss es! den bekommst du so sicher nicht eingetragen, da es den mr2 nie mit diesem motor gegeben hat! auch wenn UK dir einen fachgerechte einbau bestätigt, das interessiert hier in AT niemanden.
    zb. da gibts in .de nen opel bi motor ... der fährt mit UK taferl weil er keine chance hat in jemals eingetragen zu bekommen.
    vielleicht ist eine komplette neutypisierung sprich einzelgenehmigung möglich ... aber bei den auflagen hier schauts da meiner meinung nach eher düster aus. is ja schon schwer genug einen turbo swap eingetragen zu bekommen ... hier darf eine gewissen leistungssteigerung nicht überschritten werden .. aber zumindest gabs den mr2 als turbo)

    aber ruf mal beim tüv an die können dir da sicher besser auskunft geben. wegen zoll würd ich mir weniger sorgen machen - soweit ich weiß, gilt in der EU der freie wahrenverkehr .. steuer kann vielleicht noch drauf kommen?!

  • Hallo!

    DerEVO-F in OÖ baut j auch den V6 ein.
    Von ihm weiss ich,d ass er die Autos alle irgendwie in Deutschlang typisieren lässt und dann nach Ö zurückholt oder so.

    Die Typisierung wird garnicht so einfach werden.

    Frag mal den hier: http://www.toyotafan.at/wbb2/thread.php?threadid=18568

    Ev. kann er dir da was sagen.
    Angeblich kann der ALLES typisieren. :gaehn: :gaehn: :gaehn: :gaehn:

    Aber fragen kostet ja nix. :smooch:

  • Zoll? NOVA, jungs - NOVA ! *g*

    wäre jetzt aber interessant .. ihr wollt den MR2 nach UK bringen, dort Motor swappen und dann zurück .. interessant..

    Also angemeldet sicher nicht, wenn dann nur auf dem Hänger ohne Zulassung, es steht nämlich die falsche Motornummer dann drin, Zulassung wäre somit illegal, wird an der Grenze konfisziert.

    D.h. wenn dann nur abgemeldet am Hänger und bei uns komplett typisieren. (siehe unten)

    Evo-F bzw. V6 in D. korrekt, der einfachste Weg. Auto abmelden, nach D bringen, V6 einbauen, eintragen (einzelgenehmigung) zurück nach Ö und dort als import typisieren lassen.

    prinzipiell sollte es auch gehen bei uns ne einzelgenehmigung für das Fahrzeug zu bekommen .. ob du dir das leisten kannst weiß ich nicht, wage es aber zu bezweifeln (bei uns für alles entsprechende Zivilgutachter .. kann nicht einer allein) hat schon seinen Grund warum evo-F über D geht.

    Ohne typisieren geht gar nix, da du Dein Auto nicht mehr einfach so mit papieren importieren kannst. Dein Fahrzeug MUSS über die Typisierungsstelle ODER ein Importeur ins System eingepflegt werden um überhaupt von der Software gefunden zu werden (neu seit einigen Monaten) - mit Ausnahmen .. :)

    Tu Dir also selbst einen gefallen, meld ihn ab, bring in nach D (oder UK) lass alles dort eintragen und bring ihn zurück zwecks umtypisierung (dann sind die ganzen Dinge wie abgase bereits alle geprüft und müssen nur noch auf österr. recht "adaptiert" werden durch Typisierungsstelle.. umtändlich ist es immer noch sehr..

    wenns den Motor im MR2 gegeben hätte wäre alles ungewohnt einfach bei uns .. aber naja .. ;)

    Achja: In Ö wie auch in D und überall anders: man KANN immer ALLES typisieren .. legaler wird's deswegen allerdings nicht unbedingt .. alles ne Frage des Geldes

  • also beim turbo is es kein (oder fast kein) problem. da es die ja schon in ö gegeben hat. da bekommst vom toyo schon unterlagen.
    beim V6 stehst allein gegen den tüv. allein ob die bremse ausreichend is werden sie dich fi..en ohne ende. dann abgas, dann ob das fahrwerk eigentlich dafür ausgelegt is usw. also rechne mal das du sehr viele gutachten sammeln kannst. wo dir toyo sicher nicht sehr helfen wird.
    in dem punkt ist ö wirklich der A der welt !

  • genau abgase .. hmm .. nova-nachzahlung? der MA-Typ braucht nen Wisch womit er die Abgase vergleichen kann .. so schaut der nur wie ein autobus .. *g*

    du brauchst ne komplette Zulassungsabnahme in Ö .. vergiss es. in D geht das.

    andererseits .. wenn du nen v6 in Ö hättest .. der bereits ne gültige zulassung hat .. .. und dieselben änderungen wie du ..

  • MR2 aus D und nicht in Österreich vorgeführt - wird erst der Breitbau dran gemacht, dann erst gehts um die Typisierung.
    Weiß nur nicht ob ich dann in D und in A alle Anbauteile erneut typisieren lassen muß oder ob die Österreicher die deutsche Eintragung akzeptieren - will das alles ja nicht doppelt bezahlen

  • du hast eine einzelgenehmigung für D, d.h. bei uns muß zumindest kontrolliert werden ob alles dort auch bei uns gültig ist.

    sprich auch wenn in D <11cm bodenfreiheit erlaut ist, musst du das für Ö entsprechend für unser Gesetz anpassen - eben jenes wird bzw. sollte kontrolliert werden. In diesem Fall muß es nicht zwingend notwendig sein ein Gutachten zu haben .. aber wie gesagt .. da hat leider der Prüfer das letzte wort - wenn schonmal im EU Raum zugelassen, dann kannst du den wagen DEFINITIV auch bei uns zulassen, muss nur alles erfüllt sein, was unsere Gesetze verlangen

  • "nur" ist gut ..

    wenn das fahrzeug eine gültige eu-zulassung hat .. dann ja

    ist das Fzg aber einzelgenehmigt (was in dem fall zutrifft) dann muss es auch bei uns Einzelgenehmigt werden. Abgaseinstufungen sind aber EU-weit, damit kein Problem, anbauteile gelten dieselben richtlinien wie bei uns, sprich reifenabdeckung, bodenfreiheit.

    es gestaltet sich nur um einiges leichter, da ja bei einer bereits getätigten eintragung vieles bereits geprüft wurde, und decken sich die anforderungen mit Ö muß es nicht nochmal geprüft werden (prinzipiell)

    durchführende instanz = technische landesprüfstellen (da die fahrzeugdaten NUR von denen in die Genehmigungsdatenbank eingepflegt werden können)

    wie das bei bereits einmal zugelassenen fzgen ist .. gute frage .. da könnte es echt eine lücke geben .. müsst ich prüfen ..