Frage Bezüglich STvO

  • Moin,

    die langen Schilder sind dafür damit es scheisse ausssieht :rofl:

    Ich glaube es geht darum ein Fahrzeug bei Flucht zu erkennen aber ich könnte schwören das jeder dieser Rechthabermenschen sofort weis was ein Toyota MR2 ist wenn es über Funk kommt.

    Ich schlaf mal weiter

    Martin

  • Zitat

    Original von Mr2Nobody
    nur MR2 steht hald beim EvoX-Mr2 nicht mehr drauf.. stattdessen steht vorne "Midship Runabout" drauf :thumb2:

    das ist aber laut Gesetzestext von viva71 egal. "Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer [...] vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein."

    Was Ärger macht muss weg!
    "Die Tomate ist eine Frucht wie die Kartoffel, wie die Nudeln, wie der Reis." - Peter Ludolf
    "Life is white light, slightly out of focus" - Falco


  • das kannst du aber knicken, denn du kannst nur den "schriftzug" entfallen lassen, das emblem vom hersteller ist immer dabei, egal ob bei audi, vw, bmw, mercedes oder dergleichen und ich glaube darum geht es hier, damit die lieben ordnungshüter wissen, was für eine marke das jeweilige auto ist.

  • ....es gibt aber auch Tuner, die die originalen Markenzeichen nicht auf den Autos lassen dürfen, da es der Hersteller verboten hat.

    Statt dessen gibt es entweder gar keine Markenzeichen oder eben die des Tuners.

    Ich finde diese Regel absoluter Blödsinn, denn bei einer Flucht kann man die Beschriftug eh nicht lesen und ein Kennzeichen + Farbe und Art (Sportwagen, Cabrio, Kombi, Van, Geländewagen usw.) des Autos sollten schon reichen.

    Außerdem bezweifle ich, dass die Herren Polizisten auch nur 10% aller in D zugelassenen Fahzeuge kennt (Hersteller + Typ) - dazu gibt es viel zu viele Exoten. Hinzu kommt, dass wenn ein Polizist schon aus Entfernung das Auto erkennt, werden es auch die Kollegen erkennen.

    Für einfach Bußgelder und Strafzettel sollte das Kennzeichen reichen. Bei größeren Vergehen muss sowieso der Fahrer ermittelt werden (Foto oder Fahrzeug anhalten und Personendaten feststellen) - da spielt das Auto doch keine Rolle.

  • Zitat

    Original von nummer5lebt

    das kannst du aber knicken, denn du kannst nur den "schriftzug" entfallen lassen, das emblem vom hersteller ist immer dabei, egal ob bei audi, vw, bmw, mercedes oder dergleichen und ich glaube darum geht es hier, damit die lieben ordnungshüter wissen, was für eine marke das jeweilige auto ist.


    Komisch, dass mir dieser Gesetzestext NICHT bekannt ist.................... :ponder:

    Es soll auch z.B. Transporter geben auf denen kein Emblem druff is.
    Glaubt es mir..in erster Linie ist es interessant ob es ein Pkw, Lkw, oder sonst was ist...die Marke und Typ lässt sich ohne weiteres anders herausfinden.

    Deswegen müssen ja ALLE Ordnungshüter auch immer eine Mütze aufhaben, damit ALLE am Straßenverkehr teilnehmenden Bürger sie als Ordnungshüter erkennen können....... :wow:

  • Zitat

    Original von MR2Kölle


    Komisch, dass mir dieser Gesetzestext NICHT bekannt ist.................... :ponder:

    Es soll auch z.B. Transporter geben auf denen kein Emblem druff is.
    Glaubt es mir..in erster Linie ist es interessant ob es ein Pkw, Lkw, oder sonst was ist...die Marke und Typ lässt sich ohne weiteres anders herausfinden.

    Deswegen müssen ja ALLE Ordnungshüter auch immer eine Mütze aufhaben, damit ALLE am Straßenverkehr teilnehmenden Bürger sie als Ordnungshüter erkennen können....... :wow:

    welchen gesetzestext meinst du?

    ich habe da keinen geschrieben, ich habe nur gesagt, dass du, wenn du ein neues auto kaufst, nur der schriftzug entfällt(wenn man es so haben möchte), das markenemblem ist egal wie, immer dabei.

  • Zitat

    Original von MrBurnett

    das ist aber laut Gesetzestext von viva71 egal. "Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer [...] vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein."

    Einspruch erheben, der liebe Polizist hat laut Gesetz nunmal unrecht.

    Denn da steht: vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar

    nix von "von weitem erkennber" .. nur "dauernd gut lesbar, soll heissen soll auch in jahren noch gut lesbar sein wie's am anfang war.

    da steht (habs nicht ganz durchgelesen) auch nichts davon, daß diese Sichtbarkeit für das FahrzeugÄUSSERE gilt.

    du kannst auch n schild machen wo die info eingestanzt ist und das im motorraum anbringen, muss es dem lieben kiwara egal sein, weil es laut GESETZ nunmal nicht vorgeschrieben ist, daß es von aussen sichtbar ist.

    Muss man tatsächlich immer das komplette Gesetzbuch mitschleppen nur damit man so einem Hansel ders zu nix besserem gebracht hat seinen Job erklären kann?

    Lächerlich, mach Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde gleich dazu.

    Dein Chef kriegt auch eine am Deckel wenn du Scheiss baust und gibts dir dann weiter

  • Ergo: in der BRD gibt es solch ein Gesetz NICHT!!!

    Somit kann ich auch das Emblem entfernen und HIER kann mir niemand etwas........

    Lehnen wir uns also zurück und schauen was unsere Ösi-Nachbarn so daraus machen!


    Gruß Ingo

  • Zitat

    Original von StephanP


    Ich mache hier das Pacecar :rofl: :rofl:

    Na gut! Dann will ich eben Blinkdinger hier rein :box:
    [Blockierte Grafik: http://img264.imageshack.us/img264/3574/29092008871wp9.jpg]

  • riesen Applaus an Reiti :thumb2: :thumb2: :thumb2:


    der einzige der hier verstanden hat um was es eigentlich geht.

    in diesem Gesetzestext wird die Typenbezeichnung erwänt und diese ist gut lesbar und dauerhaft am Fahrzeug anzubringen. Diese Typenbezeichnung befindet sich auch in jedem Fahrzeug das ist nämlich das Typenschild im Motorraum und ist auch, meistens jedenfalls, vernietet.

    Einen Gesetztestext in dem steht das außen am Fahrzeug eine Typenbezeichnung anzubringen ist gibt es nicht. Das ist eine Grauzone und wird oft verwendet um nichtwissende abzuzocken.

    Was außen an einem Fahrzeug an Typenbezeichnungen angebracht wird ist nicht rellevant und darf nicht als Ausagekräftig über die Erkennung eines Fahrzeuges herangezogen werden.


    Und ich denke diesen Gesetztestext gibt es auch bei euch in D :rofl:

    es gibt viel umzubauen; wer fängt schon mal an???

    Einmal editiert, zuletzt von Asterix (30. September 2008 um 12:40)